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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

CMB Solution UG (haftungsbeschränkt)

Flottenstraße 56

13407 Berlin

– nachfolgend „Auftragnehmer“

und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Firmenauflösung, Sperrmüllentsorgung sowie damit verbundene Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entrümpelungen

  • Wohnungsauflösungen

  • Haushaltsauflösungen

  • Firmen- und Büroauflösungen

  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen

  • Sperrmüllentsorgung

  • Demontagearbeiten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Unterbeauftragung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
ganz oder teilweise Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen.

Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner
Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber

  • oder mündliche bzw. elektronische Beauftragung (z. B. per E-Mail, Telefon oder Formular)

5. Preise und Festpreisregelung

Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser auf Grundlage der bei der Besichtigung oder Angebotsanfrage gemachten Angaben.

Sollten sich vor Ort deutlich größere Mengen an Inventar, Sperrmüll oder zusätzliche Arbeiten ergeben, die vorher nicht erkennbar waren, behält sich der Auftragnehmer eine Anpassung des Preises vor.

Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung durchgeführt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin zu gewährleisten

  • alle zu entsorgenden Gegenstände vollständig anzugeben

  • Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen

  • Strom, Wasser und gegebenenfalls Aufzüge zugänglich zu machen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände, die sich noch im zu räumenden Objekt befinden.

7. Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt fachgerecht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Nicht zur Entsorgung gehören insbesondere:

  • Gefahrstoffe (z. B. Chemikalien, Farben, Lacke)

  • Asbesthaltige Materialien

  • explosive oder leicht entzündliche Stoffe

Solche Materialien müssen gesondert gemeldet werden.

8. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer kann je nach Umfang der Arbeiten eine Anzahlung verlangen.

9. Terminvereinbarung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Bei kurzfristiger Stornierung durch den Auftraggeber (weniger als 24 Stunden vor Termin) kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

11. Eigentumsübergang

Alle Gegenstände, die im Rahmen der Entrümpelung übergeben oder zur Entsorgung freigegeben werden, gehen mit der Übergabe in das Eigentum des Auftragnehmers über.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website abrufbar.

13. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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